Beschreibung
Hinten alles Dunkel bei Rückwärtsfahrt? Kein Wunder, die originalen Rückfahrscheinwerfer liefern die Lichtmenge eines Teelichts. Kein Spaß bei Dunkelheit in eine schmale Einfahrt oder einen Waldweg zurückzusetzen.
Zeit jetzt Abhilfe zu schaffen: Mit diesem Einbausatz montierst du richtig helle „Flash-Mount“ Schweinwerfer in die Stoßstangenecken deines VW T6 / T6.1 Transporter oder Multivan.
So beleuchtest du deinen Rückfahrweg taghell.
Die Montagerahmen gleichen die Rundung der Stoßstangenecken perfekt aus und stellen den Scheinwerfer im Winkel für eine perfekte Ausleuchtung an.
– passend nur für VW T6 und VW T6.1 mit Heckklappe
– passt ausdrücklich auch für Fahrzeuge mit Side Assist!
Modelle: Transporter, Kombi, Mixto, Caravelle, Multivn, PanAmericana, Rockton.
Passt NICHT für Modelle mit Hecktüren!
Es sollte eine Flood und keine Spot (Fernlicht) Ausleuchtung gewählt werden.
Passende Scheinwerfer:
STEDI 10W Mini LED Flush Mount Osram
Gefertigt aus schwarzen PETG mit roter Schrift (im eingebauten Zustand nicht mehr sichtbar)
Mechanische Montagezeit ca. 15min pro Seite
Lieferumfang:
– Ein Adapterrahmen links
– Ein Adapterrahmen rechts.
– Umfassende Einbauanleitung
(KEINE Scheinwerfer, KEIN Kabelsatz)
Hinweis zu rechtlichen Vorgaben
Unser Einbausatz ermöglicht die Integration von Scheinwerfern in die Stoßstange Ihres Fahrzeugs. Bitte beachten Sie: In Deutschland müssen Rückfahrscheinwerfer die Zulassungskennzeichnung „RL“ tragen und dürfen eine maximale Lichtstärke von 300 Candela nicht überschreiten. Bei einem Abstrahlwinkel von 60° entsprechen 300 Candela gerade einmal etwa 252 Lumen.
Sollten Scheinwerfer verbaut werden, die diese Vorgaben nicht erfüllen, gelten diese als Arbeitsscheinwerfer. Diese müssen dann über eine separate Steuerung aktiviert werden, die unabhängig vom Rückwärtsgang funktioniert. So kann ein Arbeitsscheinwerfer TÜV-konform betrieben werden, ohne die zulässigen Vorschriften für Rückfahrscheinwerfer zu verletzen.
Weitere Informationen sind der ECE-Regelung Nr. 23 im Amtsblatt der Vereinten Nationen (UNECE) zu entnehmen: „Regelung Nr. 23 der Wirtschaftskommission für das Europa der Vereinten Nationen (UN/ECE) — Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Rückfahrscheinwerfer für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger“
In Deutschland und der EU gelten für Arbeitsscheinwerfer an Kraftfahrzeugen keine spezifischen Regelungen wie bei Rückfahrscheinwerfern, da sie nicht als Beleuchtungseinrichtung im Sinne der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) für den Straßenverkehr zugelassen sind. Dennoch müssen einige wichtige Vorgaben beachtet werden:
Einsatzbereich von Arbeitsscheinwerfern:
Arbeitsscheinwerfer dürfen nur für Arbeitszwecke genutzt werden, beispielsweise zur Ausleuchtung eines Bereichs bei Stand- oder Arbeitsfahrten, und nicht während der Fahrt im öffentlichen Straßenverkehr.
Zulassung und Betrieb:
Arbeitsscheinwerfer benötigen keine spezielle ECE-Kennzeichnung, da sie nicht für den öffentlichen Straßenverkehr bestimmt sind.
Schaltung und Steuerung:
Arbeitsscheinwerfer dürfen nicht mit dem Rückwärtsgang oder anderen fahrrelevanten Systemen gekoppelt sein, sondern müssen separat schaltbar sein. Eine Kontrollleuchte im Fahrerraum, um den Betriebszustand des Scheinwerfers sichtbar zu machen und die eindeutige Kennzeichnung am Schalter als „Arbeitsscheinwerfer“ wird empfohlen.
Prüfung durch den TÜV:
Beim Anbau eines Arbeitsscheinwerfers kann eine technische Überprüfung durch den TÜV oder eine andere Prüforganisation erforderlich sein, um sicherzustellen, dass der Einbau keine sicherheitsrelevanten Beeinträchtigungen am Fahrzeug verursacht.